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Offener -CDU-Seniorenstammtisch“ am 02.02. um 15.00 Uhr im Bestattungshaus Bovensmann Rathausstraße -Thema: Das neue Bestattungsgesetz NRW / Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten
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Offener -CDU-Seniorenstammtisch“ am 02.02. um 15.00 Uhr im Bestattungshaus Bovensmann Rathausstraße -Thema: Das neue Bestattungsgesetz NRW / Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten

6. Januar 2015

Im neuen Bestattungsgesetz /NRW hat es 2014 Änderungen gegeben. Zu den beschlossenen Änderungen durch die Minister für Wirtschaft G. Duin ,den Minister für Integration und Soziales, G. Schneider und der Ministerin für Gesundheit ,Pflege und Alter ,B. Steffens wird der Bestatter Sascha Bovensmann am Montag den 2.Februar um 15.00 Uhr in seinem Haus Stellung nehmen. So ist die freie Verfügung über die Urne, wie z.B. in den Niederlanden, weiter ein Riegel vorgeschoben. Die Einführung einer Sechs-Wochen-Frist für Aschebeisetzungen lässt hier keine Spielräume mehr zu.Die Einäscherung muss sogar schon nach 10 Tagen vollzogen sein. Ein wichtiger Baustein ist heute die Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten. In der Bestattungsvorsorge-Vereinbarung kann alles rund um die inhaltlichen Wünsche der Bestattung schon zu Lebzeitengeregelt werden. Es reicht eben nicht, Geld für die eigene Bestattung auf einem Sparbuch zu hinterlegen, hier kann das Sozialamt bei Bedarf zugreifen und dieses Geld ohne Einwilligung des Betroffenen für die Pflege verwenden. Die Hinterlegung auf einem Treuhandkonto wird von der Stiftung- Warentest empfohlen, alternativ bietet sich eine Sterbegeldversicherung an.

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