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CDU begrüßt Lockerung der Auflagen für Jagd

1. April 2019

Schwerte Grund zur Freude für Nordrhein-Westfalens und damit auch für Schwerter Jäger: Die nicht sachgerechten Auflagen für die Jagd aus rot-grüner Regierungszeit werden deutlich gelockert. Der Landtag hat dazu eine Novelle des Jagdgesetzes beschlossen (tritt ab 1. April 2019 in Kraft). Dies freut die Schwerter CDU, die sich seit langem für die Lockerung der Auflagen stark gemacht hatte.

„Endlich tritt in NRW ein modernisiertes und nachhaltiges Jagdgesetz in Kraft“, so Bianca Dausend, die sich bereits im Zuge ihrer Landtagskandidatur für die Abschaffung praxisferner Einzelbestimmungen eingesetzt hatte. „Die nunmehr beschlossene Novellierung gibt den Jägerinnen und Jägern wieder einen angemessenen Rahmen für eine nachhaltige und waldgerechte Jagd“, sind der Stadtverbandsvorsitzende der CDU, Egon Schrezenmaier und seine Stellvertreterin, Bianca Dausend, überzeugt.

Wir sprechen der Jägerschaft an dieser Stelle auch unseren Dank aus. Indem sie ihre vielfältigen Aufgaben wahrnehmen, und beispielsweise Reviere nachhaltig bewirtschaften, dienen die Jäger dem öffentlichen Interesse.

Wir haben uns bereits vor Jahren dafür stark gemacht, dass wir eine praxisgerechte und anwendungsorientierte Regelung der Jagd wollen, die möglichst wenig vom Bundesrecht abweicht. In einigen Bereichen, wie der Bleiminimierung und dem Schießnachweis, erwarten wir nun von Bundesseite einheitliche Regelungen für ganz Deutschland.

Die Novellierung fordert den Jägerinnen und Jägern wieder mehr Eigenverantwortung ab. Die Anpassung des Artenkataloges an das Bundesrecht ist eine wichtige Neuerung im Gesetz und gleichbedeutend mit der Ausweitung der Hegepflicht für die Jägerschaft auf viele Tierarten. Die Hege ist der gesetzliche Auftrag der Jägerinnen und Jäger, sich aktiv für den Artenschutz einzusetzen. Bedrohte und geschützte Tierarten erhalten keine Jagdzeit – das bedeutet sie dürfen nicht bejagt werden.

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Tel.: 02304 / 25 30 150
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