Im Rahmen der Vorgaben der HSP-Maßnahmen „Reduzierung von Schulraum“ ist die angedachte Verlagerung des Schulstandortes der Grundschule Ergste in den vergangenen Monaten bereits Gegenstand ausführlicher und öffentlicher Diskussionen gewesen. Die CDU und die FDP sprechen sich für einen Standortwechsel der Grundschule von der Kirchstraße zur Straße Am Derkmannsstück aus. Mit dem Standortwechsel sind für die Schulgemeinschaft zahlreiche Vorteile verbunden.
Beispielhaft seien hier nur einige genannt:
Zahlreiche Differenzierungsräume bilden eine grundlegende Voraussetzung, um den Anforderungen im Rahmen der Inklusion und Integration gerecht zu werden.
Ein Schwimmbad, eine Turnhalle und ein exzellenter Sportplatz, der fußläufig erreicht werden kann, sind hervorragende Voraussetzungen, um dem sportlichen Aspekt des Schulprogramms der GS Ergste gerecht zu werden. Diese Vielfalt an sportlichen Möglichkeiten gibt es an keiner anderen GS in Schwerte.
Die Option, sich auf eine Dreizügigkeit zu erweitern, bietet die Basis auch den Anforderungen gerecht zu werden, die durch zusätzliche Schülerzahlen im Rahmen der Flüchtlingsproblematik auf uns zukommen können.
Die gemeinsame Nutzung des Gebäudes durch Grundschule und Kindergarten ermöglichen eine intensive Kooperation und erleichtern somit den Übergang.
Bei der Herrichtung des Gebäudes Am Derkmannsstück muss die Verwaltung zwingend sicherstellen, dass die Schule (Vertreten durch SL und Schulkonferenz) in die Planungsphase der Umbaumaßnahmen einbezogen wird. Dies soll gewährleisten, dass die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des hochwertigen pädagogischen Konzeptes der GS Ergste berücksichtigt werden. Somit kann das Qualitätsangebot der Schule auch am neuen Standort umgesetzt werden.
Einer berechtigten Sorge der Eltern, dass die hohe Qualität der schulischen Bildung bei einem Umzug leiden würde, kann somit Abhilfe geschaffen werden.
Eine weitere Sorge im Rahmen eines Umzugs ist von den Villigster Eltern formuliert worden. Sie befürchten, dass bei einem Umzug der GS Ergste die GS Villigst in ihrem Bestand gefährdet wäre. Die Antwort auf diese Befürchtung findet sich im Schulgesetz.
Der § 82 (2) des Schulgesetzes besagt, dass für die Fortführung einer GS 92 Schülerinnen und Schüler vorhanden sein müssen. Das bedeutet, dass die GS Villigst auch bei einer Einzügigkeit in ihrem Bestand gesichert wäre.
Befürchtungen im Rahmen der Schulwegsicherheit sind durch geeignete Maßnahmen bei der Verkehrsführung in der Straße Am Derkmannsstück zu entkräften.
Der Schulweg über die Letmatherstraße ist durch 2 Ampelanlagen gesichert und dient auch schon jetzt den von Süden kommenden Kindern als sicherer Überweg.
Eine zügige Konkretisierung und Umsetzung der Umbauplanungen der Schule Am Derkmannsstück sollte es möglich erscheinen lassen auch eine unterjährige Umsiedlung der Grundschule Ergste zu ermöglichen.
Dies hätte die Option, frei werdende Kapazitäten in den Gebäuden an der Kirchstraße vorübergehend für die Unterbringung von Flüchtlingen zu nutzen, falls dies dann noch notwendig ist.
Weitere, erhebliche Vorteile ergeben sich aus haushalterischer Sicht, da der Sanierungsaufwand an und in der Immobilie Am Derkmannsstück weitaus kostengünstiger ausfällt als am Standort Kirchstraße.
Eine Investition in das Gebäude Am Derkmannsstück als Grundschulgebäude stellt eine zukunftsorientierte Investition dar, da das erheblich “jüngere” Gebäude einer
Nutzung zugeführt werden kann, die den Grundschulstandort auf Jahrzehnte sichert.
Damit ist auch eine Steigerung der Attraktivität des Wohnens in Ergste, besonders für
Familien gegeben.
Aber auch die Folgenutzung des Areals „Kirchstr. 11“ bietet der Ortsteilentwicklung Ergste
große Chancen:
Auf dem verbleiben Gelände befinden sich für eine Nachnutzung die Sporthalle, das Jugendheim mit den OGS – Räumlichkeiten, der Kinderspielplatz und evtl. das jetzige Schulgebäude (abhängig vom Sanierungsaufwand für Folgenutzungen).
Diese verbleibenden Gebäude und die verbleibenden Flächen wären neu zu überplanen.
Als attraktive Lösung böte sich die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses an, welches alle Voraussetzungen erfüllt, die ein barrierefreies Wohnen ermöglichen.
Hierzu gehören aber auch z.B. multifunktional nutzbare Räumlichkeiten für Vereine, Gruppen, Institutionen usw..
Durch Schaffung weiterer Angebote (z.B. Tagescafé, Gastwirtschaft) könnte sich dieses Quartier sodann als ein Treffpunkt der Generationen etablieren.
Die vorhandene Sporthalle könnte vielseitig weiter genutzt werden. Ein entsprechender Hallenbelegungsplan, der allen Interessen gerecht wird, wäre in Absprache mit allen Beteiligten aufzustellen.
Der Außenbereich wird als Wohlfühloase gestaltet und stünde allen Bürgerinnen und Bürgern offen.
Realisieren ließen sich diese Projekte, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
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