Sehr geehrter Herr Bürgermeister Axourgos,
der Rat der Stadt Schwerte hat am 12.02.2020 den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 29 „Wohnen am Nordwall“ mit Einleitung des Bebauungs-
planverfahrens beschlossen.
Bereits im Vorfeld hat sich die CDU Schwerte gegen die vorgelegte Projekt-
entwicklung ausgesprochen und lehnt diese nach wie vor vehement ab.
Die CDU-Fraktion setzt sich seit Jahren für modernen Wohnungsbau in Schwerte
ein. Insofern befürworten wir auch größere Projekte, wie z.B. das Wohnbau-
projekt der GWG am Rosenweg oder eine Bebauung auf dem ehe-
maligen Gelände des Freizeitallwetterbades.
Dabei ist es der CDU wichtig, dass es sich um guten und modernen Wohnungsbau
handelt und der Bedarf, den es in Bezug auf barrierefreien Wohnungsbau
gibt, aufgegriffen wird. „Bezahlbar“ ist gleichzeitig auch ein Thema, das wir dringend
berücksichtigen müssen, denn in den kommenden Jahren fallen sehr viele
Wohnungen aus der Sozialbindung heraus.
Die CDU will aber keinen Wohnungsbau auf „Biegen und Brechen“. Wir sind da-
von überzeugt, dass wir, gerade vor dem Hintergrund der immer heißer werdenden
Sommer gut daran tun, dass wir kleine grüne Oasen, gerade im Innenstadtbereich,
schützen und erhalten, damit Stadtklima und Aufenthaltsqualität verbessert werden.
Wir müssen darauf achten, dass wir Wohnungsbau möglich machen, aber nicht an
jedem freien Ort und nicht unter gänzlicher Verdrängung des vorhandenen Grüns.
Der Flächennutzungsplan aus dem Jahr 2004 hat daher bereits vorausschauend die Fläche entlang des Nordwalls als Grünfläche ausgewiesen!
Folgende Aspekte, die gegen die aktuelle Projektentwicklung sprechen, spielen aus
unserer Sicht ebenfalls eine bedeutende Rolle:
Grundsätzlich ist bei jeder Bauleitplanung die sogenannte „Alternativenprüfung“
vorzunehmen, also Begründung des Vorhabens und welche Alternativen der
Umsetzung es gibt. Hieraus ergeben sich bereits Hinweise auf Kompromisslinien
im Bauleitplanverfahren, z.B. welche die schonendere Variante in Hinblick auf sogenannte „Schutzgüter“ es gibt.
Das beschleunigte Verfahren nach § 13 a BauGB ist zwar zulässig (Wegfall des eigenständigen Umweltberichts). Das bedeutet aber nicht, dass Umweltaspekte nunmehr nicht mehr zu prüfen und abzuwägen sind. Materiell müssen auch weiterhin alle Aspekte, auch die der Umwelt, geprüft und abgewogen werden.
Zur Umwelt gehört auch das Schutzgut „Bodendenkmal“. Da im Bereich des Bodendenkmals eine Tiefgarage geplant ist, würde das Bodendenkmal unwiederbringlich zerstört werden. Die Untere Denkmalbehörde der Stadt Schwerte müsste eine Befreiung vom Denkmalschutz aussprechen, kann dies aber nur tun, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse hierzu vorläge.
Diese Frage ist bei reinem Wohnungsbau juristisch klar zu verneinen. Sollte der Denkmalschutz von der Stadt zur Disposition gestellt werden, würde dies einen Abwägungsmangel, wenn nicht gar Abwägungsfehler darstellen. Eine Klage würde an dieser Stelle erfolgreich sein. Eine Notgrabung heilt diesen Mangel nicht, da die zwingende Notwendigkeit des Bauens an dieser Stelle nicht gegeben ist.
Der bereits zu Rate gezogene LWL (Archäologie) hat aus diesen Gründen schwere Bedenken gegen das Vorhaben geäußert.
Die CDU schlägt daher vor, das Bodendenkmal unangetastet zu lassen und ausschließlich die anderen geplanten Gebäude zu realisieren. Mit dem Erhalt der im FNP festgesetzten Grünfläche würde auch dem immer wichtiger werdenden Aspekt des Klimaschutzes im Siedlungsbereich genüge geleistet.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Kordt
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