In der Sondersitzung des Ausschusses für Demographie, Stadtentwicklung und Umwelt (ADSU) am 28. Mai 2014 wurden einstimmig (bei einer Enthaltung) zwei wichtige Entscheidungen getroffen.
Zum einen beschloss der Ausschuss das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 4 „Bahnhofsvorplatz“ einzuleiten. Hierzu gehört auch die Beteiligung der Öffentlichkeit, indem der aufzuhebende Bebauungsplan 14 Tage ausgehangen wird.
Zum anderen stimmte der Ausschuss der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 „Senningsweg“ zwischen Senningsweg, Bahnhofsstraße, Karl-Gerharts-Straße und Bahngleise zu.
Die CDU-Fraktion hielt die Sondersitzung für erforderlich, da mit den Entscheidungen nicht bis nach der Konstituierung des Rates und der Ausschüsse im Herbst gewartet werden konnte. Sie begrüßt die Beschlüsse, da damit vorerst rechtliche Planungssicherheit für den Senningsweg und für das gesamte Bahnhofsumfeld geschaffen wird.
Zum Hintergrund:
Der noch in Teilbereichen rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 4 „Bahnhofsvorplatz“ stammt aus dem Jahre 1970 und umfasste den gesamten Bereich zwischen Senningsweg, Poststraße, Gasstraße und Beckestraße.
Im Jahr 2003 wurde auf Grundlage des Bebauungsplanes 8a ein Teil des B-Plan Nr. 4 im Bereich Beckestraße/Gasstraße aufgehoben und dort das Senioren- und Pflegezentrum „Am Stadtpark“ gebaut.
2004 wurden im Rahmenplan „Städtebauliche Entwicklung Bahnhofsumfeld Schwerte“ die Ziele für die Stadtentwicklung für diesen Bereich festgelegt. Er sieht u. a. eine standortgerechte Nutzung mit Entré-Funktion des Bahnhofsvorplatzes vor. Diese Rahmenplanung ist auch heute noch Grundlage der städtebaulichen Entwicklung, wobei der sogen. „Looksche Wiese“ eine besondere Bedeutung zukommt.
2010 wurde mit dem rechtskräftigen B-Plan Nr. 175 „Bahnhofsumfeld“ ein weiteres Teilstück des ehemaligen B-Plan Nr. 4 überplant, jedoch wurde dieser damals nicht förmlich aufgehoben.
Aktuell soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 181 „Senningsweg“ ein weiteres Teilstück des ehemaligen B-Planes Nr. 4 überplant werden. Dadurch soll der sich abzeichnende „Trading-down-Prozess“ (vernachlässigte Bausubsatz mit Mindernutzungen bzw. Leerständen, die zu einem desaströsen Erscheinungsbild führen) gestoppt werden. Der neue B-Plan sieht vor, dass das Innere des Baublocks entkernt und zu einem qualitätsvollen, innerstädtischen Wohnquartier mit hohem Zentralitätswert entwickelt werden soll.
Da gemäß dem B-Plan Nr. 4 von 1970 auch andere Nutzungen zulässig, aber möglicherweise nicht mit den Zielen der Rahmenplanung aus dem Jahre 2004 in Einklang zu bringen sind, war die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für dieses Quartier erforderlich. Hierdurch wird Planungssicherheit und eine städtebaulich-geordnete Entwicklung gewährleistet, die Voraussetzungen schafft, das Wohnumfeld aufzuwerten.
Da die Zielsetzungen des alten B-Planes Nr. 4 vollkommen von den heutigen städtebaulichen Zielen abweichen, war es planungsrechtlich geboten und städtebaulich sinnvoll nun auch den gesamten alten B-Plans Nr. 4 nach den Regeln des BauGB aufzuheben.
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