Antrag auf Teilnahme der Stadt Schwerte am Sofortprogramm „1.000 Bäume für Nordrhein-Westfalen: Förder- und Unterstützungsangebot; erneute Antragsphase im Sofortprogramm Innenstadt sowie Angebot Rahmenvertragsinitiative“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Axourgos,
sehr geehrte Damen und Herren,
die CDU-Fraktion beantragt, in die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung folgenden Antrag aufzunehmen:
Die Stadt Schwerte möge beschließen, am vom Land NRW aufgelegten Sofortprogramm „1.000 Bäume für Nordrhein-Westfalen: Förder- und Unterstützungsangebot; erneute Antragsphase im Sofortprogramm Innenstadt sowie Angebot Rahmenvertragsinitiative“ teilzunehmen.
Begründung:
Im Rahmen des dritten Aufrufs zum Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren konnten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen erneut weit über 100 Anträge bewilligt werden.
Eine Vielzahl von Anträgen bezieht sich dabei auf die Aufstellung von Stadtbäumen in mobilen Pflanzkübeln (gem. Ziffer 3.5 Buchstabe A b.) des Aufrufs).
Damit werden wichtige Impulse für mehr Grün in der Stadt gesetzt und stadträumliche Qualitäten geschaffen. Der öffentliche Raum wird selbst zum Anziehungsfaktor für die Innenstadt – gerade in Zeiten der Pandemiebewältigung liegt hier ein wichtiges Handlungsfeld.
Das Thema Stadtgrün kann dabei eine Doppelfunktion übernehmen: Es steigert die Aufenthaltsqualität und leistet einen Beitrag zur klimatischen und ökologischen Aufwertung von Stadträumen.
Im Rahmen der Initiative „1.000 Bäume für Nordrhein-Westfalen“ wird eine weitere Antragsphase für das landeseigene Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren eröffnet, um v. a. diesen Baustein (gem. Ziffer 3.5 Buchstabe A b) finanziell zu unterstützen.
Bis zum 11. März 2022 gibt es erneut die Gelegenheit, einen Förderantrag auf der Grundlage des Förderaufrufs 2021 zu stellen.
Wir sollten die Chance einer Antragstellung im Förderbaustein „Innenstadt-Qualitäten“ nutzen und damit Schwerte mit Stadtbäumen aufwerten.
Zur Verfahrensvereinfachung könnten wir dabei auf bereits abgeschlossene Rahmenverträge mit Baumschulen und die dortigen Festpreise zurückgreifen.
(Informationen zur Rahmenvertragsinitiative und zur konkreten Inanspruchnahme der Leistungen enthält das beigefügte Informationsblatt.)
Sofern wir als Nachzügler noch ergänzende Anträge zu anderen Fördertatbeständen stellen möchten, ist auch das möglich. Beim Antrag ist aber zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen Ende 2023 abgerechnet werden müssen.
Wir bedanken uns im Voraus und verbleiben
mit freundlichen Grüßen
Marco Kordt
(Fraktionsvorsitzender)
220219_Anlage_Informationsblatt_Antrag_Foerderprogramm_Baeume
PM: CDU Fraktion
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